Für Züchterinnen und Züchter
Für einen Wurf braucht es zwei Tiere. Eines davon steht oft nicht im eigenen Zwinger, sondern bei einer Kollegin, in einem anderen Bundesland, manchmal in einem anderen Land. An dem, was belegt sein muss, ändert das nichts.
Die Anforderungen des Zuchtprogramms gelten für das Paar, nicht für den Besitz. Der Deckrüde muss vollständig zuchttauglich sein, und die Untersuchungen, die für seine Rasse vorgesehen sind, müssen belegt vorliegen — dieselben, die Sie für Ihre Hündin beibringen.
Zwei Listen, ein Wortlaut. Der Unterschied liegt allein darin, wer sie beschaffen muss — und das sind bei Ihrem Wurf Sie.
Der Satz fällt regelmäßig, wenn beim Nachwuchs etwas auftritt, das vom Vater kommt. Er beschreibt einen tatsächlichen Umstand und trägt trotzdem nicht: Gezüchtet hat, wer die Verpaarung entschieden hat. Die Welpen fallen bei Ihnen, sie werden von Ihnen registriert und von Ihnen abgegeben.
Das Gesetz formuliert die Pflicht als eine der Züchterin und des Züchters: nur gesunde Tiere einsetzen, die Risikoparameter der eigenen Rasse kennen und dafür sorgen, dass die Wahrscheinlichkeit von Erbschäden sinkt. Von einem zweiten Halter, auf den sich diese Pflicht aufteilen ließe, steht dort nichts.
Ein Deckrüde wird oft danach ausgewählt, wie er sich bewegt, wie er im Typ steht, wie er sich benimmt. Das ist nicht falsch — es ist nur die halbe Auskunft. Gelenke, Augen, Herz und alles, was erst über Jahre sichtbar wird, entziehen sich dem Augenschein vollständig.
Deshalb ist die einzige belastbare Grundlage die Untersuchung, und die einzige belastbare Form davon der Befund. Wer ihn nicht vorlegen kann oder will, hat Ihnen eine Antwort gegeben, auch wenn sie unausgesprochen bleibt.
Der Deckakt findet dort statt, wo der Rüde steht. Der Wurf fällt bei Ihnen. Für diesen Wurf gilt, was hier gilt — die Entfernung ändert weder die Anforderungen an die Elterntiere noch Ihre Dokumentationspflicht.
Praktisch heißt das: Die Unterlagen müssen mit dem Deckakt kommen, nicht später. Befunde aus dem Ausland lassen sich Monate danach schwer beschaffen, und in einer fremden Sprache abgelegte Papiere ohne Zuordnung zum Tier helfen niemandem. Der richtige Zeitpunkt, sie zu verlangen, ist der, an dem noch beide ein Interesse an der Verpaarung haben.
Nicht die Zusage, sondern die Papiere. Die Feststellung der Zuchttauglichkeit, die Untersuchungsergebnisse, die Abstammung, und die Chipnummer, über die sich all das dem richtigen Tier zuordnen lässt. Ohne diese Nummer hängen die Befunde in der Luft — sie gehören dann irgendeinem Hund dieser Rasse.
Nehmen Sie die Unterlagen zu Ihren eigenen. Sie sind Teil der Dokumentation dieses Wurfes und werden gebraucht, solange die Welpen leben — nicht nur, solange sich niemand beschwert.
Ein Wurf hat zwei Eltern und einen Verantwortlichen.
ZEUS ist ein Qualzucht-Präventionsprogramm für Züchterinnen und Züchter, mit einem Basisprogramm und rassespezifischen Teilen. Das Gesetz sieht vor, dass die Anforderungen an die Zuchtwahl als erfüllt gelten, wenn an einem für tauglich befundenen Programm teilgenommen und dessen Einhaltung nachgewiesen wird. Der Nachweis ist dabei kein Nebenschauplatz, sondern die eigentliche Bedingung.
Für den fremden Deckrüden bedeutet das etwas sehr Praktisches: Steht er selbst in einem solchen Programm, sind seine Befunde bereits geprüft, zugeordnet und abrufbar. Das Zertifikat eines Welpen setzt ohnehin voraus, dass beide Elterntiere zuchttauglich waren — und der Vater ist die Hälfte davon, gleich in wessen Zwinger er steht.